Zeichengeber
Bundesumweltministerium, https://www.blauer-engel.de/
Geltungsbereich
Bodenbeläge für Innenräume, Paneele und Innentürelemente, die zu mehr als 60 Volumenprozent aus dem nachwachsenden Rohstoff Holz bestehen, d.h. aus Holz und/oder Holzwerkstoffen.