Einsatzstoffe mit Gefährlichkeitsmerkmalen werden minimiert.
Einhaltung von Anforderungen für Schadstoffgehalte und den gesetzlichen Regelungen zum europäischen und deutschen Chemikalienrecht, sowie zur Biozid-Verordnung.
Ausschluss u.a. von besorgniserregenden Stoffen.
Kissen mit Schäumen als Füllmaterial werden wie Matratzen geprüft (s. eco-Institut-Label für Matratzen).