Tropenhölzer dürfen nur verwendet werden, wenn sie aus nachweislich nachhaltiger Fortwirtschaft stammen.
kein Einsatz von Bioziden, inkl. Mottenschutzmitteln.
Einsatzstoffe mit Gefährlichkeitsmerkmalen werden minimiert.
Einhaltung von Anforderungen für Schadstoffgehalte und den gesetzlichen Regelungen zum europäischen und deutschen Chemikalienrecht, sowie zur Biozid-Verordnung.