Nachhaltige BeschaffungFachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.

 

Holz

Beim Einkauf von Büromöbeln auch an die Entsorgung denken

Jährlich werden in Deutschland mehrere Millionen Tonnen Möbel produziert und ebenso viele als Altmöbel entsorgt. Ein nicht unerheblicher Teil davon sind Büromöbel. Stellen Sie sich einmal diese Möbelberge vor, die, wenn sie nicht aus Holz oder einem anderen nachwachsenden Rohstoff sind, unsere Umwelt und ggf. unsere Gesundheit belasten. Durchschnittlich 10 Jahre dauert die Nutzung.

Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen sind daher bei der Beschaffung von Mobiliar in sortenreiner Qualität zu bevorzugen. Achten Sie dabei auf Produkte, deren Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammt. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur ökologischen und sozialen Nutzung der Waldressourcen, denn Mobiliar aus Holz speichert das darin enthaltene CO2 für den gesamten Zeitraum der Nutzung.

Bürotisch aus Holz und Stuhl. Copyright: iStock

Büromöbel werden durchschnittlich 10 Jahre genutzt. Daher lohnt es sich, schon beim Einkauf an die Entsorgung zu denken. Copyright: iStock

Zitat des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR) e.V, www.dfwr.de:

"Nachhaltige Forstwirtschaft bedeutet für den DFWR, dass die Pflege und Bewirtschaftung der Wälder im Interesse ihres gesunden, stabilen und leistungsfähigen Zustandes, ihrer Multifunktionalität durch Nutzung, Schutz und Erholung und im Interesse der Landeskultur und des Umweltschutzes erfolgen – in der Gegenwart und in der Zukunft. Dies ist die Basis für rund 2 Millionen Waldbesitzer in Deutschland, die eine Waldfläche von 11,1 Millionen Hektar – das sind rund 31 % des Bundesgebietes – bewirtschaften."

Die Bundesregierung hat 2007 die Zertifizierung zur Bedingung gemacht und die „Beschaffungsrichtlinie Holz“ veröffentlicht. Seitdem muss jeder Lieferant ein Zertifikat nachweisen, dass das gelieferte Holzprodukt aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt.

Folgende Zertifikate sind gängig:

PEFC - „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“. www.pefc.de

www.pefc.de

Nachgewiesen wird dies auch durch das „FSC-Zertifikat“ – Forest Stewardship Council - für Holzprodukte. Unter www.fsc-deutschland.de finden Sie Anbieter und Produkte, die dieses Gütesiegel führen.

Sie haben über den öffentlichen Einkauf die Möglichkeit, gezielt Märkte für Produkte aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu schaffen. Im „Leitfaden für öffentliche Beschaffer“ unter www.fsc-deutschland.de erfahren Sie mehr.

www.fsc-deutschland.de

BMVBS: Neuer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat auf einen gemeinsamen Erlass des BMWi, BMELV und des BMU zur Beschaffung von Holzprodukten (B 15-8164.1) hingewiesen.

Der Erlass, der formal für die Beschaffungen des Bundes gilt, kann in seinem Regelungsgehalt auch im kommunalen Bereich angewandt werden.

Im Nachfolgenden der Erlass:

„I. Hinweis auf den gemeinsamen Erlass des BMWi, BMVEL, BMU und BMVBS zur Beschaffung von Holzprodukten:

Im gemeinsamen Erlass vom 22. Dezember 2010 haben BMWi, BMELV, BMU und BMVBS geregelt, weiterhin bei allen Beschaffungsmaßnahmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) in der jeweils geltenden Fassung nur Holz aus zertifizierten Beständen zu beschaffen.
Gemäß oben genanntem Erlass ist bei der Beschaffung von Holzprodukten weiterhin wie folgt zu
verfahren:

Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden.
II. Regelung für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen In der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis ist für die Verwendung von Holzprodukten folgende Formulierung aufzunehmen:

„Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSV, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSV oder PEFC einzeln erfüllen."

In die Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblätter 211, 211EG, 611.1, 611.2, 631, 631EG) ist unter Nr. 4.2 beziehungsweise Nr. 5.2 als sonstige Nachweise:

„Nachweis der Gleichwertigkeit bei Verwendung von zu PEFC oder FSC gleichwertigen
Zertifikaten oder Einzelnachweisen der FSC- oder PEFC-Kriterien für die verwendeten
Holzprodukte"

einzutragen.

Das Formblatt 248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten) ist beizufügen. Wenn der für den Zuschlag vorgesehene Bieter andere als FSC oder PEFC Zertifikate oder Einzelnachweise bei der Verwendung von Holzprodukten einsetzen will, hat die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu prüfen, ob diese Nachweise gleichwertig sind, das heißt ob sie mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC übereinstimmen.

In die weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ist aufzunehmen:

„Bei der Anlieferung von Holzprodukten auf der Baustelle oder an der Lieferadresse
sind die im Angebot angegebenen Zertifikate oder die gleichwertigen Nachweise
vorzulegen."

III. Geltung
Diese Regelung gilt ab sofort und ersetzt den Erlass B15 - O 1080 – 490 vom 27.03.2007."

Den Erlass sowie die begleitende Erklärung zur Beschaffung von Holzprodukten vom 02.Dezember 2010 finden Sie hier.