Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
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Erklärter politischer Wille ist Grundvoraussetzung für die Umsetzung kommunaler Bioenergieprojekte.
Erneuerbare Energien
Vieles spricht heute für den Einsatz von Bioenergie in kommunalen Gebäuden:
Wo bieten sich kommunale Bioenergieanlagen an?
Die Handlungsfelder der Kommunen zur Förderung des Einsatzes von Bioenergieanlagen liegen sowohl in der praktischen Umsetzung als auch in planerischen Möglichkeiten:
Bioenergieanlagen können in allen öffentlichen Gebäuden eingerichtet werden. Mittlerweile existieren für jede Wärmeversorgungsaufgabe geeignete Anlagensysteme: von der Holzpelletheizung für einzelne Gebäude bis hin zum Strom und Wärme erzeugenden Biomasseheizkraftwerk mit vielen Megawatt Leistung.
Oft rechnet sich ein Anlagentausch/Umstellung des Energieträgers bereits vor dem Ende der technischen Nutzungsdauer.Ein erster wichtiger Schritt für Ihre Planung von Bioenergieanlagen kann die Auflistung geeigneter kommunaler Gebäude sein. Dabei ist es wichtig, die Kosten für den jeweiligen Brennstoff auszuweisen.
Neben dem konkreten Bau kommunaler Bioenergieanlagen steht den Kommunen aber eine weitere wichtige Option für den Einsatz von Bioenergie zur Verfügung. Bei der Planung von Neubau, Gewerbe- oder Industriegebieten kann die Kommune Vorgaben machen und z.B. die Verlegung eines Nahwärmenetzes mit Anschluss- und Benutzungszwang in die Planung oder Satzung aufnehmen. In der Praxis wird die Anschlussverpflichtung z.B. über Grundstückskaufvertrag und Grundbucheintrag sowie eine Nahwärmeversorgungssatzung und den Bebauungsplan festgeschrieben.
Siehe hierzu auch www.unendlich-viel-energie.de und das umfangreiche Informationsmaterial in der FNR Mediathek www.fnr.de
Wie sieht der Planungsablauf aus?
Bestandteil jeglicher Bioenergieplanung sollte in jedem Falle auch immer die Einbeziehung der Bevölkerung sein. Nachdem eine Projektskizze erstellt wurde, die im Wesentlichen die bisher beschriebenen Fragestellungen untersucht, hängt das weitere Vorgehen bei der Umsetzung von Bioenergieprojekten selbstverständlich in großem Maße von den Anlagentypen und ihrer Dimensionierung ab.
Während beispielsweise für den Einbau einer Pelletheizung kein umfangreiches Planungsverfahren und keine Genehmigung notwendig sind, ist dies bei größeren Anlagen in der Regel der Fall.
Wichtig für die Realisierung einer Bioenergieanlage sind klare Beschlüsse der kommunalen Gremien. Eine erste Entscheidung kann bei Vorlage der Projektskizze getroffen werden. Sofern auch die Ergebnisse der dann mit größerer Detailgenauigkeit erstellten Machbarkeitsstudie positiv sind, kann die Kommune über die Umsetzung beraten und entscheiden.
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