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Klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030 – Jetzt wird es konkret

Bundesregierung beschließt mit „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit“ weitreichende verbindliche Vorgaben für Bundesbehörden

Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat das Bundeskabinett am 25. August 2021 das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ beschlossen. Das Programm verfolgt das Ziel einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030, wie im Klimaschutzgesetz 2019 festgelegt. Es beinhaltet weitgehende Maßnahmen für insgesamt 10 Verwaltungsbereiche, die fortan einem Audit- und Monitoringsystem unterliegen werden. 

Zu den Maßnahmen in den einzelnen Bereichen zählen z.B.:

  • 1. Klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030: Einführung des europäischen Umweltmanagement- und Auditierungssystems EMAS in allen Bundesbehörden; zentrales ressortübergreifendes Management durch neu eingerichtete "Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB)"
  • 2. Bau, Sanierung und Betrieb von Bundesliegenschaften: Verwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) sowie des Leitfadens Nachhaltiges Bauen bei sämtlichen Neubauten und Sanierungen; Berücksichtigung eines "CO₂-Preises" sowie der nicht-monetären Nachteile aus erhöhtem Energieverbrauch; Neudefinition von Mindestanforderungen an Baumaterialien; Einführung eines Energiemanagements
  • 3. Mobilität: Reisevermeidung als Planungsgrundsatz; Priorisierung von emissionsarmen Beförderungsoptionen wie Bahnfahrten (werden als klimaneutral eingestuft); Reduzierung von KfZ-Flotten und sukzessive Umstellung auf alternative Antriebe - möglichst elektrisch; Umweltzertifizierung von Vertragshotels als Voraussetzung für Rahmenverträge
  • 4. Beschaffung: Umbau der Online Einkaufsplattform „Kaufhaus des Bundes“ und sukzessiver Abschluss von ausschließlich nachhaltigen Rahmenverträgen für dort erhältliche Produkte und Dienstleistungen; Zentralisierung der Beschaffung in den Behörden; Aufnahme von Nachhaltigkeitskriterien in Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Leistungsbeschreibung, Dokumentation und Vergabevermerk; Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Kosten durch Treibhausgasemissionen sowie Gütezeichen 
  • 5. Veranstaltungen: verbindliche Nutzung des „Leitfadens der Bundesregierung für die nachhaltige Durchführung von Veranstaltungen“, mit klaren Vorgaben für Präsenz-, Hybrid- und Onlineveranstaltungen z.B. in Bezug auf Mobilität, Energie, Catering, Gastgeschenke, Barrierefreiheit, Gender-Mainstreaming
  • 6. Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung: Einführung der Qualitätsstandards der DGE sowie die Empfehlungen der EAT-Lancet-Kommission; mehr Bioprodukte; höherer Anteil pflanzlicher Lebensmittel; vorwiegend saisonaler Einkauf; Reduzierung von Fleisch-/Wurstwaren; Fisch aus nachhaltiger Fischerei/Aquakultur; Vermeidung von Lebensmittelabfällen
  • 7. Fortbildungen für nachhaltige Entwicklung: Schulung von Mitarbeitenden zum Thema Nachhaltigkeit; Benennung von Ansprechpersonen für nachhaltige Beschaffung in jeder Behörde
  • 8. Gesundheit: Einführung eines professionellen Systems für Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement (BEM) bis Ende 2022; Fokussierung auf Erhaltung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten
  • 9. Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen und Vereinbarkeit von Familien-/Pflegeaufgaben und Beruf: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025; verpflichtende Fortbildung zu Themen der „Gleichstellung von Frauen und Männern“ für Führungskräfte; Flexibilisierung der Arbeitszeit zur Vereinbarkeit von Familien- /Pflegeaufgaben und Beruf
  • 10. Diversität: Berücksichtigung der Charta der Vielfalt 

Die Fortschritte bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms werden in einem jährlichen Monitoringbericht veröffentlicht. Mit dem weiterentwickelten Maßnahmenprogramm erfüllt die Bundesregierung einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag von 2018. Sie bezieht sich zudem auf die im März 2021 vom Kabinett beschlossene, weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie.

Weitere Informationen:

Kontakt:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Telefon: 0 38 43/69 30-0
Fax: 0 38 43/69 30-1 02
E-Mail: info(bei)fnr.de

Ansprechpartnerin:
Ute Papenfuß: Tel 03843/6930-256
E-Mail: u.papenfuss(bei)fnr.de

Die Bundesregierung verpflichtet sich, das Leitprinzip „Nachhaltige Entwicklung“ noch stärker auch im eigenen Verwaltungshandeln umzusetzen. Bild: sakura/stock.adobe

Die Bundesregierung verpflichtet sich, das Leitprinzip „Nachhaltige Entwicklung“ noch stärker auch im eigenen Verwaltungshandeln umzusetzen. Bild: sakura/stock.adobe