Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
OT Gülzow
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18276 Gülzow-Prüzen
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Geltungsbereich: Bauprodukte aus nachwachsenden Rohstoffen oder aus unbeschränkt verfügbaren mineralischen Rohstoffen bzw. aus Sekundärrohstoffen.
Umweltverträgliche und ressourcenschonende Gewinnung der Rohstoffe, insbes. im Hinblick auf nachwachsende Rohstoffe:
Geltungsbereich: textile Bodenbeläge aus Tierhaaren und/oder Pflanzenfasern
[1] Als verbotene Wirkstoffe werden solche bezeichnet, die gemäß Deutscher ChemVerbotsV oder gemäß Stockholmer Konvention verboten sind (weil als POP (Persistent Organic Pollutant) eingestuft) oder die nach GefStoffV als umweltgefährlich (N) gelten.